Geringere Entgeltkosten dank Kurzarbeitergeld

 

Kurzarbeitergeld hilft, Betrieben wertvolle Arbeitskräfte zu erhalten, auch wenn die Beschäftigten vorübergehend zu wenig Arbeit haben. Für die Zeit der Kurzarbeit ersetzt es einen Teil der Kosten des Entgelts für die Beschäftigten. Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge abzüglich der Arbeitslosenversicherung pauschaliert zu 50 oder 100 Prozent erstattet.

 

 

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

 

Kurzarbeitergeld erfordert, dass der Betrieb bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So müssen zum Beispiel …

 

  • … mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
  • … die Angestellten Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut haben (bis auf bestimmte Ausnahmen).

 

 

Höhe des Kurzarbeitergeldes

 

Die Beschäftigten erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 67 Prozent).

 

 

Ab dem 4. Bezugsmonat kann das Kurzarbeitergeld erhöht werden – vorausgesetzt, der Entgeltausfall beträgt im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent.

 

 

Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes erfolgt in diesem Fall gestaffelt:

 

 

Bezugsmonat 1 - 3:

60/67* Prozent des Netto-Entgelts

*Beschäftigte mit mindestens 1 Kind

Ab dem 4. Bezugsmonat:

70/77* Prozent des Netto-Entgelts

*Beschäftigte mit mindestens 1 Kind