Ausnahmen für Geimpfte, Genesene und Getestete - Grundrechte nicht mehr eingeschränkt
Laut Verordnung fallen nun etwa Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für vollständig Geimpfte und Genesene weg. Auch die nur einmal zu Impfenden mit überstandener Corona Erkrankung sind vollständig geimpft. Die notwendige Menge legt das Paul Ehrlich Institut fest.

Bei Treffen mit anderen Personen werden sie nicht mitgezählt. Also könnten sich zum Beispiel auch in Regionen mit hohen Infektionszahlen zwei nicht geimpfte Menschen mit einer unbegrenzten Zahl Geimpfter treffen. Geimpfte müssen zudem in Läden oder beim Friseur keinen Test mehr machen.

Abendliche Ausgangsbeschränkungen fallen für beide Gruppen ebenfalls weg.

Nach Reisen oder nach Kontakt zu Infizierten müssen die Ausnahmegruppen in der Regel auch nicht mehr in Quarantäne - außer man hat sich mit einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante angesteckt oder man reist aus einem Virusvarianten-Gebiet ein.

Maskenpflicht bleibt!
Auch Geimpfte und Genesene müssen aber weiter Masken an bestimmten Or
Schutzmassnahmen AusnahmeVO für Geimpfte
Adobe Acrobat Dokument 9.9 MB