Ferienwohnungssatzung Stadt Frankfurt 2018
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Umnutzungen von Wohnungen sollen durch Ferienwohnungssatzung verhindert werden.

 

 

Planungsdezernent Mike Josef hat vor Medienvertretern Inhalte und Zielrichtung der Ferienwohnungssatzung der Stadt Frankfurt am Main vorgestellt. Zuvor hatte der Magistrat der Satzung zugestimmt.

 

Vor Rechtsgültigkeit sind noch ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und die Veröffentlichung im Amtsblatt nötig.

 

 

Frankfurt - Paradies der Ferienwohnung

 

 

„Wohnungen sind kein Hotelersatz. Aufgrund der Wohnungsknappheit wollen wir, dass Wohnungen ausschließlich kurzzeitig für Feriengäste, Touristen oder Messebesucher vermietet werden dürfen.

 

Ein konsequenter Wohnraumbestandsschutz ist für uns unverzichtbar“, sagt Planungsdezernent Josef.

 

 

Ferienwohnungen offenbar die Antwort auf steigende Mieten?

 

„Wir haben seit dem Jahr 2013 rund 1400 illegal genutzte Ferienwohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt. Mit der neuen Regelung wollen wir an diesen Erfolg anknüpfen und weiterhin eine dauerhafte Umnutzung von Wohnungen verhindern.“

 

Bislang konnten solche bis dahin illegalen Nutzungen beendet werden. Doch durch bundesrechtliche Änderungen zählen Ferienwohnungen nun als nicht störende Gewerbebetriebe und sind damit in fast allen Baugebietstypen zulässig.

 

Damit Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt entgegenwirken können, hat ihnen der Hessische Landtag durch eine Änderung des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes aber ermöglicht, zu bestimmen, dass im Gemeindegebiet Wohnraum nur unter bestimmten Bedingungen und mit Genehmigung als Ferienwohnung genutzt werden darf. Hiervon macht die Stadt Frankfurt jetzt Gebrauch. Die Überwachung der Satzung erfolgt durch die Bauaufsicht.

 

 

Genehmigung nötig

 

In Frankfurt benötigt man zukünftig grundsätzlich eine Genehmigung, um eine Wohnung oder ein einzelnes Zimmer in einer Wohnung als Ferienwohnung entgeltlich zu überlassen.

 

 

6 Wochen möglich

 

Ein Anspruch auf Genehmigung besteht bei einer Überlassung als Ferienwohnung bis zu sechs Wochen pro Jahr oder bei der Überlassung nur eines einzelnen Zimmers.

 

 

Ersatzwohnraum

 

Im Falle der Genehmigung einer ganzen Ferienwohnung über einen längeren Zeitraum muss der durch die Umnutzung des Wohnraums am Wohnungsmarkt entstandene Verlust kompensiert werden.

 

Dies kann durch die Erstellung von Ersatzwohnraum in gleicher Größe und Qualität oder in Einzelfällen durch die Leistung einer einmaligen oder laufenden Ausgleichszahlung geschehen. Diese muss zweckgebunden zur Schaffung neuen Wohnraums verwendet werden.

 

„Vorrangiges Ziel der Satzung ist es, zu verhindern, dass dem Wohnungsmarkt Wohnraum durch die Umnutzung zu Ferienwohnungen verloren geht“, sagt Oberbürgermeister Peter Feldmann. „Wir möchten damit Missbrauch unterbinden, gleichzeitig aber Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt ermöglichen, Freunde und Bekannte weiter bei sich unterzubringen.“

 

 

Quelle: https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php/detail.php?id=2855&_ffmpar[_id_inhalt]=33363760&_ffmpar_az[_stadtteil_name]=R%C3%83%C6%92%C3%82%C2%B6delheim