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Abböschung oder Verbau! Eine notwendige Entscheidung!

Eine Böschung ist durch die Böschungsneigung und den Höhenunterschied charakterisiert. Die Neigungen werden als Steigungsverhältnis \tan\alpha oder in Grad gegen die Horizontale angegeben. Eine Böschung von 1:2 bedeutet beispielsweise 1 Meter Höhenunterschied auf 2 Meter horizontaler Länge bzw. alpha = 26,57° gegen die Horizontale. Die mögliche Neigung einer Böschung hängt von den Eigenschaften des geböschten Bodens ab.

Böschungswinkel
Für die Stabilität der Böschung an vorwiegend trockenen Standorten ist neben dem Bewuchs der Böschungswinkel maßgeblich. Eine natürliche Böschung aus nicht bindigem Material hat die Böschungsneigung, die dem Winkel der inneren Reibung entspricht (dem Reibungswinkel). Auch eine künstliche Böschung kann höchstens diese Neigung haben. Eine höhere Steigung führt zum Böschungsbruch.

Bindiges Material, das feine Bestandteile wie Ton und Schluff enthält, hat zusätzlich eine Kohäsion, durch die das Material zusammengehalten wird. Dadurch kann die Böschung einen steileren Winkel haben. Gleiches gilt auch für feuchten Sand, wenn er zusammengedrückt wird. Trocknet er aber aus, bricht die Böschung zusammen. Der Böschungswinkel bei lockerer Schüttung, der so genannte Schüttwinkel, liegt im Bereich von 25-45°, für weitere Schüttwinkel siehe Reibungswinkel.

DIN 4124 - Böschungen im Tiefbau

Für das Anlegen von Baugruben und Gräben eignet sich bei ausreichenden Platzverhältnissen die Ausbildung von Abböschungen. Nach DIN 4124 sind folgende Böschungswinkel einzuhalten:
45° bei nicht bindigen oder weichen bindigen Böden.
60° bei steifen oder halbfesten bindigen Böden.
80° bei festen bindigen Böden oder Fels

Ist eine standsichere Ausführung der Böschung nicht möglich, so ist eine geeignete Verbaumethode auszuwählen.

Böschungen im Straßenbau.

Im Straßenbau ermöglichen Damm- und Einschnittsbauwerke einen weitgehend vom Gelände unabhängigen Straßenverlauf. Die damit verbundenen Böschungen werden meist mit einer Regelböschungsneigung von 1:1,5 hergestellt. Zum Zweck des Landschaftsschutzes, der Schonung des Landschaftsbildes und der Reduzierung der Erosion sind die Böschungsflächen zu bepflanzen und zu begrünen.

Normen und Standards
DIN 4124 Baugruben und Gräben
DIN 1054 Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTVE-StB)