Viele Satzungen, die älter als 2 Jahre sind, werden von den Finanzämtern zwar zunächst nicht beanstandet, aber bei anstehenden Satzungsänderungen müssen die Satzungen auch an die steuerlichen Aspekte angepasst werden, sonst wird die Gemeinnützigkeit aberkannt. Und das ist für den Vorstand besonders gefährlich.

Wir sagen ihnen, wie man der Gefahr entgeht... mehr