2016 Rückforderung von Beiträgen der Soka Bau (Sozialkassen des Baugewerbes) für nicht verbandsgebundene Baubetriebe!

Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei Beschlüssen vom 21.September 2016 (10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15) mehrere Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV-Bau) für rechtsunwirksam erklärt. Es sind drei Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) des Bundesarbeitsminister betroffen; und zwar die AVE vom 15. Mai 2008, vom 20. Juni 2010 und vom 17. März 2014. Damit sind die Tarifverträge zum Sozialkassenverfahren für die Zeiträume

 

Oktober 2007 bis Dezember 2011 und

Januar 2014 bis Dezember 2014

 

nicht rechtswirksam. Das gilt allerdings nicht, wenn der Betrieb Verbandsmitglied ist.

 

Doch aufgepasst: Jetzt muss gehandelt werden!!! Für die Geltendmachung eventueller Ansprüche sind Verjährungsfristen zu beachten; möglicherweise können Ansprüche bis zu 10 Jahre zurückreichend geltend gemacht werden. Da der Verjährungsbeginn aber noch nicht endgültig geklärt ist, sollte die Verjährung eventueller Rückforderungsansprüche noch vor dem Jahreswechsel vorsorglich gehemmt werden.

 

Wir sind gerne behilflich ...mehr