Frankfurt am Main
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GEG 2020

 

Seit dem 1. Nov.2020 werden verschiedene Vorschriften, u.a. die ENEV, im Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG.

Sie gilt gemäß § 2 Anwendungsbereich für 

 

1.  Gebäude, soweit sie nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, und

2.  deren Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung. Der Energieeinsatz für Produktionsprozesse in Gebäuden ist nicht Gegenstand dieses Gesetzes.

 

 

(2) Mit Ausnahme der §§ 74 bis 78 ist dieses Gesetz nicht anzuwenden auf

1.  Betriebsgebäude, die überwiegend zur Aufzucht oder zur Haltung von Tieren genutzt werden,

2.  Betriebsgebäude, soweit sie nach ihrem Verwendungszweck großflächig und lang anhaltend offen gehalten werden müssen,

3.  unterirdische Bauten,

4.  Unterglasanlagen und Kulturräume für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen, 5.  Traglufthallen und Zelte,

6.  Gebäude, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, und provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren,

7.  Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind,

8.  Wohngebäude, die a)  für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind oder b)  für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind und deren zu erwartender Energieverbrauch für die begrenzte jährliche Nutzungsdauer weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt, und
9.  sonstige handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche, industrielle oder für öffentliche Zwecke genutzte Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung

a)  auf eine Raum-Solltemperatur von weniger als 12 Grad Celsius beheizt werden oder

b)  jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden.


(3) Auf Bestandteile von Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung, die sich nicht im räumlichen Zusammenhang mit Gebäuden nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 befinden, ist dieses Gesetz nicht anzuwenden.für Gebäude die

 

ENEV 2016

 

Seit dem 1. Mai 2014 gilt für Gebäude die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Ab dem Jahr 2016 erhöht diese Verordnung den energetischen Standard für Neubauten, sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Es handelt sich um die erhöhten Anforderungen der EnEV 2014 an Neubauten ab 2016.

 

ENEV 2014

Der Verordnungstext zur 2. Änderung der Energieeinsparverordnung ist im Bundes- gesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 67 am 21. November 2013 veröffentlicht.

 

Geändert wurden gegenüber der Vorfassung die §§ 1,16a,26b-f,30 sowie Artikel 2,3.

Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13, ABl. L 155 vom 22.6.2010, S. 61). Die Bezugnahmen in der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519) und in der Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 29. April 2009 (BGBl. I S. 954) auf die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gelten als Bezugnahmen auf die in dem vorhergehenden Satz genannte Richtlinie 2010/31/EU. Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.

 

 

GEG
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ENEV 2014 Energieeinsparverordnung
Verordnungstext
www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/BJNR151900007.html
EnEV2014.pdf
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ENEV 2014 - Leitfaden für Gebäude
Mit freundlicher Genehmigung der
Adolf Zeller GmbH & Co.
POROTON-Ziegelwerke KG
www.zellerporoton.de/pdf/downloads/Broschueren/EnEV2014.pdf
EnEV2014- Leitfaden für Wohngebäude.pdf
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