Akkreditierungsverfahren für Studiengänge verfassungswidrig !
Bundesverfassungsgerichts gibt bis 31.12.2017 dem Gesetzgeber Zeit für Neuregelungn. (Beschluss des BVerfG v. 17.02.2016).
Die wesentlichen Inhalte der Entscheidung sind in der Pressemitteilung des BVerfG http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-015.html
zusammengefasst.
Auch im Hessischen Hochschulgesetz (HHG) vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.11.2015, wird im § 12 Abs. 2 für Studiengänge, die mit einer Hochschulprüfung abschließen, regelmäßig eine Akkreditierung gefordert.
Der Hessische Landesgesetzgeber muss nun bis spätestens zum 31.12.2017 eine entsprechende Neuregelung treffen. Bis dahin wird nach den bisherigen Regelungen verfahren, d.h. die Verfahren der Akkreditierungen und Reakkreditierungen bleiben unverändert.